
Der Rat der Landgemeinde Stadt Bleicherode hat mit Beschluss-Nr. LGR/0016/2026 in seiner Sitzung am 28.05.2026 die Erweiterung des Stadtumbaugebiets „Nördliche Altstadt“ im Ortsteil Bleicherode der Landgemeinde Stadt Bleicherode gemäß § 171b Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die Erweiterungsfläche wird in das bestehende städtebauliche Entwicklungskonzept für das Stadtumbaugebiet „Nördliche Altstadt“ einbezogen. Der räumliche Geltungsbereich ist aus dem mitveröffentlichten Lageplan ersichtlich.
Begründung:
Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) aus dem Jahr 2016 wurden für das Gebiet der nördlichen Altstadt von Bleicherode erhebliche funktionale und städtebauliche Missstände festgestellt. Um die im ISEK formulierte städtebauliche und wohnungswirtschaftliche Entwicklungskonzeption für die Stadt Bleicherode umzusetzen, wurde mit Beschluss vom 29.09.2016 das Stadtumbaugebiet „Nördliche Altstadt“ gem. § 171b BauGB förmlich festgelegt (Beschluss-Nr. 125-23/2016). Weiterhin verweist das ISEK auf ein solides Netz an sozialen Infrastruktureinrichtungen für alle Alters- und Zielgruppen, die als grundlegende Voraussetzung für eine familienfreundliche Stadt angesehen werden. Folglich besteht das Ziel darin, die bestehenden Einrichtungen zu erhalten sowie qualitativ weiterzuentwickeln. Zu diesen Einrichtungen zählen auch die KITA Bleicheröder Knirpse und die Staatliche Regelschule „Löwentor“. Beide Einrichtungen befinden sich in der Löwentorstraße in unmittelbarer Nähe zum Stadtumbaugebiet und übernehmen elementare Funktionen der Daseinsvorsorge für die gesamte nördliche Kernstadt von Bleicherode. Die ursprünglich angedachte Festlegung eines weiteren Vertiefungsgebietes Löwentorstraße/ Frankestraße erweist sich aus heutiger Sicht als nicht mehr praktikabel, da in dem Gebiet bereits eine Vielzahl von Missständen beseitigt werden konnten. Defizite bestehen lediglich noch im Bereich der Sicherung der genannten sozialen Infrastruktureinrichtungen sowie im Bereich der Verkehrsinfrastruktur in der Löwentorstraße und der Vom-Stein-Straße. Um in einen größeren Handlungsspielraum zur Beseitigung dieser Missstände zu gelangen, wird das Stadtumbaugebiet „Nördliche Altstadt“ um die Teilbereiche Löwentorstraße und Vom-Stein-Straße erweitert. Die genaue Gebietsabgrenzung ist dem als Anlage beigefügten Lageplan zu entnehmen.