Kommunales Förderprogramm „Gestalterischer Mehraufwand“ und Steuerbegünstigungen nach §§ 7h, 10f und 11a EstG
Als Hauseigentümer können Sie für Ihre Objekte im Sanierungsgebiet „Kernstadt“ eine Förderung im Kommunalen Förderprogramm (für Gestalterische Mehraufwendungen) in Anspruch nehmen, sowie Sonderabschreibungen für bescheinigungsfähige Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden gemäß §§ 7h, 10f und 11a EstG geltend machen. Weitere Informationen
Als Hauseigentümer können Sie für Ihre Objekte im Sanierungsgebiet „Kernstadt“ eine Förderung im Kommunalen Förderprogramm (für Gestalterische Mehraufwendungen) in Anspruch nehmen, sowie Sonderabschreibungen für bescheinigungsfähige Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden gemäß §§ 7h, 10f und 11a EstG geltend machen. Weitere Informationen
Ausgleichsbeträge
Eigentümer von Grundstücken im Sanierungsgebiet sind nach Abschluss der Sanierung verpflichtet, einen Ausgleichsbetrag zu zahlen, der den durch die Sanierungsmaßnahmen entstandenen Bodenwertzuwachs anteilig ausgleicht. In Abstimmung mit der Stadt kann eine vorzeitige Ablösung vereinbart werden. Weitere Informationen
Eigentümer von Grundstücken im Sanierungsgebiet sind nach Abschluss der Sanierung verpflichtet, einen Ausgleichsbetrag zu zahlen, der den durch die Sanierungsmaßnahmen entstandenen Bodenwertzuwachs anteilig ausgleicht. In Abstimmung mit der Stadt kann eine vorzeitige Ablösung vereinbart werden. Weitere Informationen
Im Sanierungsgebiet sind bestimmte Vorhaben wie Grundstücksverkäufe oder bauliche Maßnahmen nach § 144 BauGB genehmigungspflichtig.
Die Sanierungsrechtliche Genehmigung stellt sicher, dass diese Maßnahmen den Sanierungszielen entsprechen. Sie ist daher Voraussetzung für die Bezuschussung im Kommunalen Förderprogramm, sowie auch für die Inanspruchnahme der Steuerbegünstigungen.
„Gestalterischer Mehraufwand“
Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Kernstadt“ unterstützt die Stadt Bleicherode private Bauherren bei der Sanierung Ihrer Objekte. Hierbei können Sie für gestalterische Mehraufwendungen an der Gebäudehülle Zuschüsse aus dem Kommunalen Förderprogramm in Anspruch nehmen. Die Höhe der Förderung beträgt 30% der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 5.000€ pro Grundstück.
Unterlagen zum Download
„Gestalterischer Mehraufwand“
Im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Kernstadt“ unterstützt die Stadt Bleicherode private Bauherren bei der Sanierung Ihrer Objekte. Hierbei können Sie für gestalterische Mehraufwendungen an der Gebäudehülle Zuschüsse aus dem Kommunalen Förderprogramm in Anspruch nehmen. Die Höhe der Förderung beträgt 30% der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 5.000€ pro Grundstück.
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§§ 7h und 10f EStG
Neben der Möglichkeit einer Förderung durch das kommunale Förderprogramm können Sie im Sanierungsgebiet der Stadt Bleicherode auch steuerliche Sonderabschreibungen gemäß §§ 7h, 10f und 11a des Einkommensteuergesetztes (EStG) in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist eine Bescheinigung der Stadt Bleicherode.
Bescheinigungsfähig sind hierbei jegliche Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden. Vor Beginn der Arbeiten ist eine Vereinbarung mit der Stadt über die geplanten Baumaßnahmen zu schließen. Die Inanspruchnahme von Steuerbegünstigungen ist mit der Förderung im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms kombinierbar.
Unterlagen zum Download
§§ 7h und 10f EStG
Neben der Möglichkeit einer Förderung durch das kommunale Förderprogramm können Sie im Sanierungsgebiet der Stadt Bleicherode auch steuerliche Sonderabschreibungen gemäß §§ 7h, 10f und 11a des Einkommensteuergesetztes (EStG) in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist eine Bescheinigung der Stadt Bleicherode.
Bescheinigungsfähig sind hierbei jegliche Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden. Vor Beginn der Arbeiten ist eine Vereinbarung mit der Stadt über die geplanten Baumaßnahmen zu schließen. Die Inanspruchnahme von Steuerbegünstigungen ist mit der Förderung im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms kombinierbar.
Unterlagen zum Download
§§ 154 und 155 BauGB
Wenn sich Ihr Grundstück in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet befindet, kann sich sein Bodenwert durch die Sanierung erhöhen.
Der sogenannte Ausgleichsbetrag entspricht genau dieser Wertsteigerung.
Sie müssen den Betrag nur dann zahlen, wenn sich der Wert Ihres Grundstücks tatsächlich erhöht hat.
In der Regel wird der Ausgleichsbetrag nach Abschluss des Sanierungsverfahrens fällig.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, den Betrag freiwillig schon früher abzulösen.
Nähere Informationen können Sie dem Informationsblatt entnehmen.
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§§ 154 und 155 BauGB
Wenn sich Ihr Grundstück in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet befindet, kann sich sein Bodenwert durch die Sanierung erhöhen.
Der sogenannte Ausgleichsbetrag entspricht genau dieser Wertsteigerung.
Sie müssen den Betrag nur dann zahlen, wenn sich der Wert Ihres Grundstücks tatsächlich erhöht hat.
In der Regel wird der Ausgleichsbetrag nach Abschluss des Sanierungsverfahrens fällig.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, den Betrag freiwillig schon früher abzulösen.
Nähere Informationen können Sie dem Informationsblatt entnehmen.
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Sanierungsträger DSK
Marcus Bachmann
Telefon: 03643 541429
E-Mail: marcus.bachmann@dsk-gmbh.de
Stadtverwaltung Bleicherode
Christian Klose
Telefon: 036334 58024
E-Mail: staedtebaufoerderung@bleicherode.de
Stadtverwaltung Bleicherode
Hauptstraße 37
99752 Bleicherode
Telefon: +49 36338 3530
E-Mail: info@bleicherode.de
Deutsche Stadt und Grundstücks-
entwicklungsgesellschaft mbH
Erfurter Straße 11
99423 Weimar
Ansprechpartner:
Marcus Bachmann
Telefon: +49 3643 541429
E-Mail: marcus.bachmann@dsk-gmbh.de